Rürup-Rente (Basisrente)
Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt stark der gesetzlichen Rentenversicherung und gewährleistet eine monatliche Rentenzahlung frühestens nach dem 62. Lebensjahr. Diese Rente ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar oder kapitalisierbar.
Wer auf Flexibilität verzichten kann, wird hier belohnt. Im Jahr 2019 sind 90 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent an. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Altersvorsorgebeiträge meist keine Steuererleichterung erhalten.
Eigenverantwortlich vorsorgen ist Pflicht
Die Rürup-Rente (Basisrente) ist eine private Rentenversicherung, mit der Sie eigenverantwortlich für Ihr Alter vorsorgen können. Hier sind lebenslange Rentenleistungen mit guter Rendite garantiert.
Hohe Rendite durch Steuervorteile
Aufgrund der hohen steuerlichen Förderung ist die Rürup-Rente insbesondere für Selbstständige und Freiberufler attraktiv. Bei der gesetzlichen Rente fließen die Beiträge der Versicherten gleich im nächsten Monat wieder an die Rentner. Dagegen wird Ihre Rürup-Rente angesammelt und später direkt an Sie ausgezahlt – zuzüglich einer sicheren Verzinsung.
Dank ihrer Steuervorteile liegt die Rendite der Rürup-Rente deutlich über dem Zins für andere Anlageformen.
Zusatzbaustein Berufsunfähigkeitsversicherung
Als Ergänzung zur Rürup-Rente können Zusatzbausteine für die Absicherung einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen werden. Möglich ist auch die Vereinbarung von variablen Beitragszahlungen oder beitragsfreien Zeiträumen.
Produkte der Rürup-Rente sind „Hartz-IV-sicher“. Sie werden also nicht als Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld II angerechnet.